Ausgewählte Systeme von Keller Systems sind quelloffen (Open Source) oder Source-available bereitgestellt, um unabhängige Verifikation und Weiterentwicklungen zu fördern. Für kommerzielle Produkte gelten klare Lizenzvereinbarungen mit 14-tägiger Zufriedenheitsgarantie und ohne DRM-Blockaden.
1. Geltungsbereich & Systemflotte
Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung sämtlicher Softwarepakete, Spezifikationen, Bibliotheken, Web-Studios und Algorithmen von Keller Systems, insbesondere:
- Aureal Watermark: Akustisch transparente, unhörbare Audio-Wasserzeichen-Engines und Forensik-Tools.
- BauLens: Algorithmische Analyse-Engines zur geometrischen Prüfung formalisierter Parameter von Bebauungsplänen und Abstandsflächenmodellen.
- ClauseLens / LexiClear: Formale Logik- und SMT-Solver zur schematischen Konsistenzprüfung formalisierter Klauselstrukturen anhand vorgegebener Regelsätze.
- Vantablack: Post-Quantum WAN-Mesh-Routing und paketierte Information-Dispersal-Architekturen.
- Ambient Thermal Arbitrage: Thermodynamische Virtuelle Batterien und Lastverschiebungs-Modelle.
- HoloForge: Volumetrische lithographische CAL-Berechnungsmodelle.
2. Lizenzmodelle & Nutzungsrechte
Keller Systems operiert unter einem transparenten Dual-Licensing-Modell:
- Open-Source- & Forschungssysteme: Ausgewählte Systeme und Bibliotheken sind quelloffen (Open Source) oder Source-available bereitgestellt, um unabhängige Verifikation und Weiterentwicklungen zu fördern. Soweit Quelltexte öffentlich zugänglich sind, richten sich die Nutzungsrechte nach der jeweils im Repository hinterlegten Lizenzdatei; Quelltexte können für Forschung, Prüfung und nicht-kommerzielle Zwecke eingesehen und genutzt werden.
- Kommerzielle & geschlossene Systeme (Commercial EULA): Spezialisierte Produktivsysteme (darunter BauLens, ClauseLens und Aureal Watermark) werden als kommerzielle bzw. proprietäre Software und gehostete Web-Studios betrieben. Der gewerbliche Produktiveinsatz erfordert eine entsprechende kommerzielle Lizenz (z. B. Solo Creator, Office Seat, B2B SaaS oder Enterprise).
3. Air-Gapped, Zero-DRM Grundsatz & Versionsstand (§ 327f BGB)
Offline-Fähigkeit & Zero-DRM: Die Verarbeitungs- und Rechen-Engines sind auf vollständige Offline-Fähigkeit ausgelegt. Nach dem Erwerb bzw. der Installation können die Engines in abgeschotteten, luftspaltgesicherten (air-gapped) Umgebungen ohne dauerhafte Netzwerkverbindung oder Lizenzserver-Ping betrieben werden.
Stichtagsversion & Ausschluss laufender Regelwerks-Aktualisierungen (§ 327f BGB): Soweit Lizenzen als Einmalkauf (Standalone-Lizenz) erworben werden, wird die Software einschließlich des hinterlegten Regelsatz- und Prüfdatenbestands als Stichtagsversion im Zustand und Versionsstand zum Zeitpunkt des Erwerbs bereitgestellt. Eine vertragliche Verpflichtung zur fortlaufenden Bereitstellung von regulatorischen, inhaltlichen oder gesetzlichen Regelwerks-Aktualisierungen (z. B. Anpassungen an spätere Gesetzesänderungen von Landesbauordnungen oder gerichtliche AGB-Bewertungen) besteht bei Einmalkäufen nicht; solche Anpassungen bedürfen einer gesonderten Wartungs- oder Abonnementvereinbarung. Zwingende gesetzliche Aktualisierungspflichten für sicherheitskritische Software-Updates im Verbraucherbereich bleiben hiervon unberührt.
4. Widerrufsrecht & 14-Tage-Zufriedenheitsgarantie
Gesetzliches Widerrufsrecht (Abwicklung via Merchant of Record): Soweit der Lizenzerwerb durch Verbraucher erfolgt, wird das gesetzliche Widerrufsrecht unmittelbar im Rahmen des Bestell- und Bezahlvorgangs durch den jeweiligen Merchant of Record (z. B. Polar.sh oder Lemon Squeezy) als autorisiertem Wiederverkäufer und alleinigem Vertragspartner belehrt und abgewickelt. Maßgeblich für das gesetzliche Widerrufsrecht, dessen vorzeitiges Erlöschen bei digitalen Inhalten sowie Fristen und Muster-Widerrufsformulare sind ausschließlich die Belehrungen und AGB des Merchant of Record im Checkout-Prozess.
Freiwillige 14-Tage-Zufriedenheitsgarantie: Unabhängig von gesetzlichen Regelungen räumt Keller Systems Lizenznehmern eine freiwillige 14-tägige Geld-zurück-Garantie ein: Sollte ein erworbenes Softwarepaket die dokumentierten technischen Leistungsparameter in Ihrer Produktivumgebung nicht im Wesentlichen erfüllen, genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail an info@kellersystems.dev unter Angabe der Bestellreferenz zur Veranlassung der vollen Rückabwicklung über den Merchant of Record.
5. Transaktionsabwicklung via Merchant of Record
Kommerzielle Lizenzkäufe werden über autorisierte Merchant-of-Record-Dienste (z. B. Polar.sh oder Lemon Squeezy) abgewickelt. Der Vertrag über den Erwerb und die kaufmännische Lizenzabwicklung kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Merchant of Record als alleinigem Vertragspartner und autorisiertem Wiederverkäufer (Reseller) zustande. Der Merchant of Record ist eigenverantwortlich für die Rechnungslegung, Zahlungsabwicklung und die länderspezifische Steuerschuldnerschaft zuständig. Die vorliegenden Bestimmungen (Legal & Terms) regeln ergänzend als technische Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA / Nutzungsbedingungen) die Nutzungs- und Verwertungsrechte an der bereitgestellten Software im Verhältnis zu Keller Systems.
6. Gewährleistung & Haftungsbegrenzung
Unentgeltliche Bereitstellung (Source-available / Open Source): Soweit Quelltexte, Modelle oder Werkzeuge unentgeltlich bereitgestellt werden, richtet sich die Sach- und Rechtsmängelhaftung sowie die allgemeine Haftung nach den gesetzlichen Schenkungsvorschriften (§§ 521, 523, 524 BGB), wonach eine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie das arglistige Verschweigen von Mängeln beschränkt ist.
Entgeltliche Software & Allgemeine Haftung: Keller Systems haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Keller Systems Werkzeuge sind rein algorithmische, schematische Assistenz- und Prüfsysteme anhand vom Nutzer vorgegebener oder formalisierter Kriterien. Die Software erbringt keine Rechtsdienstleistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), keine Steuerberatung und keine verbindliche baurechtliche Prüfung (BGH, Urteil vom 09.09.2021 – I ZR 113/20 „Smartlaw“). ClauseLens ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls; BauLens ersetzt keine amtliche oder statische Bauprüfung durch bauvorlageberechtigte Fachpersonen; Aureal Watermark gewährleistet keinen lückenlosen Schutz gegen absichtliche Zerstörungsszenarien außerhalb der spezifizierten Toleranzbereiche.
7. Exportkontrolle & Kryptographie (Dual-Use)
Sämtliche Systeme, Quelltexte und Softwarepakete, insbesondere kryptographische Komponenten und Mesh-Routing-Architekturen (wie Vantablack), unterliegen den anwendbaren deutschen und europäischen Exportkontroll- und Außenwirtschaftsvorschriften (u. a. der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821, Kategorie 5 Teil 2, sowie dem Außenwirtschaftsgesetz AWG). Die Software darf nicht in Länder oder an natürliche bzw. juristische Personen übermittelt, exportiert oder bereitgestellt werden, die Sanktionen oder Embargomaßnahmen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen unterliegen. Der Lizenznehmer ist eigenverantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Ausfuhr- und Re-Exportbestimmungen verantwortlich.
8. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Diensteanbieters.